GRUNDRECHT AUF SCHULE

24. Februar 2021

Zur Aufhebung der Schulbesuchspflicht für GrundschülerInnen (https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html) äussert sich Ulrike Harzer, Direktkandidatin der FDP im Wahlkreis 164: 

“ In Deutschland gibt es das Recht auf Bildung, welches sich aus den im Grungesetz festgeschriebenen Grundrechten ergibt. Mit den bisherigen Schulschließungen werden die Bildungschancen eingeschränkt und die soziale Ungleichheit verschärft. Unterricht muss in die Schulen und diese müssen so schnell wie möglich geöffnet und für alle Kinder zugängig werden.  Dies sollte selbstverständlich unter den derzeit geltenden Vorschriften geschehen. Um die Bildungsungleichheit wieder herzustellen, sollte der Landkreis Erzgebirge gemeinsam mit den Kommunen prüfen, inwieweit derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Sporthallen, Vereinsräume uvm. als Schulräume genutzt werden können. Mehr Räume bedeuten, mehr Schüler können am Unterricht teilnehmen. Die größeren Räume bedeuten mehr Abstand und dadurch mehr Sicherheit. Durch die klarere Abgrenzung der Klassen sind gegebenenfalls auch Infektionen besser nachvollziehbar. Die Aufhebung der Schulbesuchspflicht stellt für mich keine Lösung dar.“

Harzer richtet Blick auf Säle und Hallen | Freie Presse – Aue